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LAL Sprachreisen ist ein Unternehmen der FTI Touristik AG. Die Buchung von Reiseleistungen der FTI Touristik AG (im Folgenden FTI) erfolgt auf Grundlage der nachstehenden allgemeinen Reisebedingungen. Sofern Buchungen – telefonisch oder schriftlich oder per Internet – aufgegeben werden, erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit diesen einverstanden.

1. Abschluss des Reisevertrages

Die Anmeldung zu den von Ihnen gewünschten Leistungen erfolgt schriftlich - auch per E-Mail oder Fax - bei FTI oder bei Ihrem Reisebüro. Mit der schriftlichen Bestätigung über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen durch FTI an Sie (unter der von Ihnen angegebenen Anschrift oder EMail-Adresse) oder an Ihr Reisebüro kommt der Reisevertrag zwischen Ihnen und FTI zu Stande.

2. Bezahlung des Reisepreises und Aushändigung der Reiseunterlagen, Rücktritt

Der Reisepreis ist 28 Tage vor Reiseantritt zu bezahlen. Sämtliche Zahlungen sind unter Angabe der auf der Buchungsbestätigung/Rechnung ersichtlichen Vorgangsnummer ausschliesslich an die dort genannte Kontoverbindung zu leisten. Massgeblich ist jeweils der Zahlungseingang bei FTI.
Kurzfristbuchungen: Bei Reiseverträgen, die weniger als 28 Tage vor Reiseantritt geschlossen werden, ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig. Etwas anderes gilt, wenn sich FTI ein Rücktrittsrecht gemäss Ziffer 6 vorbehalten hat. In diesem Falle ist die Zahlung erst dann fällig, wenn die Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts abgelaufen ist und das Rücktrittsrecht nicht ausgeübt wurde. Nach Zahlungseingang erfolgt rechtzeitig vor Reiseantritt der Versand der Reiseunterlagen an Sie bzw. Ihr Reisebüro. Ab 5 Werktagen vor Reiseantritt ist ein rechtzeitiger Versand per Post nichtmehr gewährleistet. Ist wegen verspäteter Zahlung des Reisepreises eine Hinterlegung der Reiseunterlagen am Flughafen erforderlich, so erfolgt eine sofortige Berechnung in Höhe von CHF 26.pro Person. Gleiches gilt für vom Reisenden zu vertretende Umstände (wie etwa Verlust der Reiseunterlagen). Im Fall der nicht fristgerechten oder vollständigen Zahlung behält sich FTI nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt vom Reisevertrag zu erklären und Schadensersatz entsprechend den Stornosätzen nach Ziffer 8 zu verlangen. Die genannten Preise umfassen die gesetzliche Mehrwertsteuer. FTI ist Teilnehmer am Garantiefond der Schweizer Branche.

3. Leistungen/Leistungs-/Preisänderung/Nebenabreden

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Katalog beziehungsweise aus der Darstellung auf den veranstaltereigenen Websites im Internet sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung von FTI. Leistungsbeschreibungen in Katalogen oder auch Websites von Leistungsträgern wie Hotels sind für FTI nicht verbindlich. FTI behält sich das Recht vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der ausgeschriebenen Leistungen und Preise zu erklären. Eine Preisanpassung vor Vertragsschluss kann insbesondere aus Gründen der Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie bspw. Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgen oder wenn die von Ihnen gewünschte Reise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung der Ausschreibung verfügbar ist.

Reisebüros sind nicht berechtigt, Nebenabreden selbst zu bestätigen. Soweit eine ausdrückliche Bestätigung auf der Buchungsbestätigung von FTI nicht erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen werden kann.

4. Beförderungsleistungen/Anschlussflüge

Bei den mit der Buchungsbestätigung bekannt gegebenen Reisezeiten für die gebuchten Reisetage handelt es sich zunächst nur um voraussichtliche Reisezeiten. Die genauen Reisezeiten werden mit Übersendung der Reiseunterlagen bekannt gegeben. Sollten Sie selbst oder sollten Sie über Ihr Reisebüro noch weitere Anschlussbeförderungen buchen, so berücksichtigen Sie diesen Umstand ebenso wie den Umstand, dass es bei der Beförderung selbst immer zu Verzögerungen aus vielfachen Gründen kommen kann.
Bei dem heutigen Verkehrsaufkommen, insbesondere im internationalen Flugverkehr muss immer mit Flugverspätungen von mehreren Stunden gerechnet werden. Gegebenenfalls fragen Sie bitte bei Buchung von Anschlussbeförderungen erst nach, ob die genauen Zeiten bereits bekannt sind. Berücksichtigen Sie bei der Buchung von Anschlussbeförderungen auch ausreichende Zeitabstände für etwaige Verzögerungen bei der Beförderung. Empfohlen wird grundsätzlich eine Tarifwahl, die kostengünstige Umbuchungen zulässt. Wird ein Flug durch den Passagier verpasst, so besteht keine weitere Beförderungspflicht durch FTI.

5. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, Sonstiges

(1) Als Reisender sind Sie für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die sich aus der Nichteinhaltung ergeben, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, es liegen nicht ausreichende oder fehlerhafte Informationen von FTI vor. Soweit die Erteilung von Visa zum Antritt der Reise erforderlich ist, empfehlen wir, die Dauer und die Voraussetzungen der Visa Erteilung bereits vor der Buchung mit dem zuständigen Konsulat/Botschaft zu klären.
(2) FTI wird Sie über alle bekannten Gesundheitsvorschriften und empfehlenswerten Prophylaxen für das jeweilige Zielgebiet unterrichten. Wir empfehlen darüber hinaus die Kontaktaufnahme mit Ihrem Arzt bzw. mit einem Tropeninstitut.
(3) Im Falle von altersabhängigen Reisepreisermässigungen ist für die Einhaltung der Altersgrenze der Tag des Reisebeginns massgeblich.
(4) Ihr Reisegpäck ist auf den meisten Flügen auf 20kg beschränkt Für Handgepäck gelten besondere Vorschriften. Es gelten die Bedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.

6. Mindestteilnehmerzahlen

Bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung festgesetzten Mindestteilnehmerzahl ist FTI berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt kann spätestens bis 2 Wochen vor Antritt der Reise erklärt werden. Bereits geleistete Zahlungen werden den Kunden rückerstattet, sofern sie nicht von einem Ersatzangebot Gebrauch machen.

7. Ersatzperson/Namensänderung

FTI berechnet CHF 100 pro Person (max. CHF 200 pro Buchung), wenn der Kunde von den gesetzlichen Möglichkeiten Gebrauch macht und eine Ersatzperson benennt und er selbst die Reise nicht antreten kann. Soweit durch den Personenwechsel weitere Kosten seitens der Leistungsträger (z.B. Tikketausstellungsgebühren) anfallen, werden diese gesondert belastet. Eine erforderlich werdende Namensänderung wird mit einer Gebühr von 100 CHF pro Person, maximal 200 CHF pro Buchung, berechnet (zzgl. allfällige Spesen für die Annullation von Linienflugscheinen).

8. Rücktritt/Umbuchung

Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Massgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei FTI. Die Erklärung durch eingeschriebenen Brief/Rückschein wird empfohlen. Bei einem Rücktritt hat FTI Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Massgeblich für die Berechnung der Entschädigung ist der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Leistung. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als Reiseantrittsdatum. Es gelten folgende Regelungen:
Pauschalreise mit oder ohne (eingeschlossenen) Flug/Nur-Hotel/Nurflugtickets im Charterbereich/Rundreisen/Transfer sowie Landarrangement mit oder ohne (eingeschlossenen) Flug und sonstige Zielgebietsleistungen:
• bis einschliesslich 30 Tage vor Reiseantritt: Bearbeitungsgebühr CHF 100 p. P. (max. CHF 200) + 20% des Reisepreises
• bis 29–15 Tage vor Reiseantritt: Bearbeitungsgebühr CHF 100 p. P. (max. CHF 200) + 30% des Reisepreises
• bis 14–8 Tage vor Reiseantritt: Bearbeitungsgebühr CHF 100 p. P. (max. CHF 200) + 50% des Reisepreises
• bis 7–1 Tage vor Reiseantritt: Bearbeitungsgebühr CHF 100 p. P. (max. CHF 200) + 80% des Reisepreises
Ab Reiseantritt/Abreisetag 100%
Mietwagen
• bis Reiseantritt CHF 100 pro Mietwagen
• ab Reiseantritt ist ein Rücktritt nicht mehr möglich.
Diese Regelung gilt nur bei Stornierungen von Mietwagen, nicht aber bei Stornierungen kombinierter Reisen oder bei Stornierungen von Geländefahrzeugen, Campern oder Wohnmobilen. Für diese gelten die oben genannten pauschalierten Stornosätze. Linienflüge, Pauschalreisen mit Linienflügen, Interkontinentalflüge und innerstaatliche Flüge im Zielgebiet:
Die in Abhängigkeit des von Ihnen gewählten Fluges und Tarifes anwendbaren Konditionen der Fluggesellschaft werden Ihnen jeweils vor Buchung des ausgewählten Flugtarifes von der Buchungsstelle mitgeteilt. Buchungen einer Pauschalreise mit Linienflug unterliegen nicht den pauschalierten Stornosätzen, sondern müssen im Einzelfall konkret abgerechnet werden. Es gelten die Bedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft u. Tarifklasse.
Bahnreisen/Schiffsreisen/Sonstige Einzelleistungen: Es gelten die gesonderten Stornobedingungen unserer Leistungsträger.
Gebuchte Einzelleistungen wie z.B. Konzert-, Opern-, Theater-, Ballkarten, Verkehrsmitteltickets/-pässe (bspw. U-Bahn, Zug, Bus), Fährtickets, Skipässe, Stadtrundfahrten, Eintrittskarten für Museen und Einzeltransfers unterfallen nicht den pauschalierten Stornosätzen, sondern müssen im Einzelfall abgerechnet werden, wobei oftmals Stornokosten in Höhe von bis zu 100% entstehen können.
Hochzeitspakete: Es gelten die gesonderten Stornobedingungen Die Sie den jeweiligen Lesitungsbeschreibungen Entnehmen können.
Der Kunde hat grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass der FTI kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesen Fällen erfolgt dann die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall. Bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen bleibt der Anspruch auf Zahlung des gesamten Reisepreises erhalten. Grundsätzlich wird sich FTI bei den Leistungsträgern bemühen, ersparte Aufwendungen für die Nichtinanspruchnahme der Leistung zu erhalten. Soweit solche ersparten Aufwendungen an FTI erstattet werden, wird FTI diese auch an den Kunden erstatten. Wir empfehlen den Abschluss einer Annullationskosten-Versicherung welche die Stornogebühren im Rahmen der Versicherungsbedingungen übernehmen kann. Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels oder der Unterkunft bis 30 Tage vor Reiseantritt vorgenommen (Umbuchung), berechnet FTI CHF 100 p. P. (max. CHF 200). Nach diesem Zeitpunkt können Umbuchungswünsche der Kunden, sofern dies überhaupt noch möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag mit den daraus gem. obiger Stornotabelle resultierenden Kosten und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Bei Reservierungsänderung von Linienflügen nach Ticketausstellung (Papierticket oder ETix) fällt generell eine Gebühr von min. CHF 600 p. P. an. Bereits ausgestellte Papiertickets müssen im Original an FTI (Abteilung Flugdisposition Charter) zurückgeschickt werden. Anderenfalls ist der komplette Flugpreis inkl. Bearbeitungsgebühr zu entrichten.

9. Mietwagenbuchungen

Soweit Sie im Zusammenhang mit anderen Leistungen auch einen Mietwagen buchen, beachten Sie bitte die im Katalog driveFTI abgedruckten beziehungsweise die im Internet für "driveFTI" hinterlegten Vermittlungsbedingungen Im Übrigen verweisen wir auch auf die im driveFTI Katalog Ausgeschriebene Rubrik "Das Wichtigste zur Anmietung in aller Kürze" und auf die allgemeinen Hinweise zu Einwegmieten, Fahrbeschränkungen, den erforderlichen Dokumenten, zum Grenzverkehr, den inkludierten Leistungen, den Versicherungsleistungen und den Zusatzversicherungen.

10. Gewährleistung, Abhilfe, Kündigung, Verjährung

Weisen die Reiseleistungen aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene Kontaktperson, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige bei dieser Kontaktperson nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) geltend machen können. Eine Kündigung des Reisevertrages durch Sie ist erst dann möglich, wenn Sie FTI eine angemessene Frist für die Abhilfeleistung gesetzt haben, es sei denn, die Abhilfe ist unmöglich oder wird von FTI verweigert oder wenn die sofortige Kündigung des Reisevertrages durch ein besonderes Interesse von Ihnen gerechtfertigt wird. Unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen Sie binnen einer Frist von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz direkt bei FTI geltend machen. Schriftform wird empfohlen. Sonstige Ansprüche, die der Haftungsbeschränkung nach Ziffer 12 unterliegen, verjähren nach einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

11. Leistungsänderungen

Sofern unvorhergesehene Umstände es erforderlich machen, einzelne Leistungen des Reisevertrags abzuändern, so entstehen daraus keine Ansprüche FTI gegenüber, wenn die tatsächlich erbrachten Leistungen in angemessener Weise und vergleichbarer Qualität erbracht werden. Dies gilt insbesondere, wenn der Gesamtcharakter der Reise nicht von gänzlich anderer Natur ist als vorgesehen. Insofern hat der Kunde kein Rücktrittsrecht. Soweit solche Änderungen in Ausnahmefällen erforderlich sein sollten, so wird FTI und gegebenenfalls seine Vertreter und Leistungsträger vor Ort bestrebt sein, eine angemessene Ersatzlösung zu suchen. Hiervon umfasst sind insbesondere zumutbare Änderungen von Flugleistungen.

12. Haftungsbeschränkung

Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von FTI herbeigeführt worden ist bzw. der FTI allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den zweifachen Reisepreis beschränkt. Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben unberührt.

13. Abtretungsverbot

Die Abtretung von Ansprüchen aus und im Zusammenhang mit dem Reisevertrag ist ausgeschlossen, es sei denn, der Abtretungsempfänger hat durch gesonderte Unterschrift bei der Buchung erklärt, auch für die vertraglichen Verpflichtungen derjenigen Personen selbst einzustehen, die die Rechte aus dem Reisevertrag an ihn abgetreten haben.

14. Änderungen vor Ort

Sollten Sie Ihren Ferienplan vor Ort ändern und hierdurch bestimmte, bei uns gebuchte Leistungen nicht in Anspruch nehmen, so informieren Sie bitte unverzüglich Ihre Reiseleitung, oder setzen sie sich mit der Ihnen bekannt gegebenen Agentur in Verbindung. Dadurch kann ggf. zumindest ein Teil des von Ihnen für diese Leistungen aufgewendeten Reisepreises rückerstattet werden. Bitte beachten Sie, dass in all diesen Fällen immer nur das von uns erstattet werden kann, was uns von dem jeweiligen Leistungsträger durch die Nichtinanspruchnahme der Leistungen nicht in Rechnung gestellt wurde.
Sofern oben bezeichnete Änderungen vorgenommen werden und sich die Reiseleistung vor Ort dadurch verteuert, wird die Differenz zu dem gezahlten Reisepreis dort für die Kunden sofort fällig.

15. Reiseversicherungen

In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Krankenund Unfallversicherung. Soweit FTI oder Ihr Reisebüro Reiseversicherungen anbieten, handelt es sich diesbezüglich nur um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschliesslich zwischen dem Kunden und dem angegebenen Reiseversicherer zustande. Ansprüche können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden. Die Versicherungsbedingungen und Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag wollen Sie bitte beachten. Die Prämien für Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises und sind mit Abschluss der Versicherung sofort zur Zahlung fällig. Von Versicherungsverträgen kann auch nicht zurückgetreten werden.

16. Flugzeiten

Soweit FTI vor Übersendung der Flugtickets Flugzeiten bekannt gibt, steht dies unter dem Vorbehalt der Änderung seitens der Fluggesellschaft. Für Flugverspätungen und Verzögerungen haftet FTI nicht, soweit diese nicht auf ein Verschulden der FTI zurückzuführen sind, auch wenn die Fluggesellschaft ihre Haftung insoweit wirksam ausgeschlossen hat. Werden wegen einer infolge Flugzeitenänderung verspäteten Ankunft am Reiseziel gebuchte Verpflegungsleistungen (insbesondere das erste Abendessen) nicht mehr, oder nur eingeschränkt, durch das Hotel erbracht, so entstehen dadurch keine etwaigen Rückerstattungsforderungen gegenüber FTI. Sofern die vorgesehene Ankunftszeit im Hotel infolge eines Nachtfluges deutlich nach den angegebenen Essenszeiten des Hotels liegt, so entsteht kein Rückerstattungsanspruch im Hinblick auf die versäumte Mahlzeit.

17. Preiserhöhungen

FTI behält sich vor, die ausgeschriebenen und anlässlich der Buchung bestätigten Preise im Falle eines Anstiegs der Beförderungskosten, einschliesslich der Treibstoffkosten, Landegebühren, Hafengebühren und vergleichbare Gebühren auf Flughäfen oder wechselkursbedingte Preissteigerungen bis zu einer Frist von 3 Wochen vor Reiseantritt zu erhöhen. Der Reisende wird im Falle einer Änderung unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Im Falle einer Preiserhöhung um mehr als 10 % ist der Kunde berechtigt kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten.

18. Hinweis zur Haftungsbeschränkung im internationalen Luftverkehr

Die Haftung bei Beförderungen im internationalen Luftverkehr unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der Zerstörung, des Verlustes oder der Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des Warschauer Abkommens oder des Montrealer Übereinkommens. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie im Internet unter www.fti.ch unter "Service" bei "Kundeninfo".

19. Mitwirkungspflichten des Reisenden

19.1 Die Angaben und Daten - insbesondere die Richtigkeit der persönlichen Daten - der BuchungsBestätigung sind unverzüglich nach Zugang zu prüfen und eventuelle Abweichungen zur Reisebuchung oder Unrichtigkeiten FTI zu melden.
19.2. Der Reisende hat die nach vollständiger Bezahlung zugehenden Reisedokumente auf deren Vollständigkeit zu prüfen. Sollten dem Reisenden bis spätestens 1 Woche vor Abreise die Reiseunterlagen wie etwa Flugtickets oder Hotelvoucher wider Erwarten nicht oder nur unvollständig oder abweichend zur Buchungsbestätigung vorliegen, so hat er sich unverzüglich mit FTI in Verbindung zu setzen.
19.3. Der Reisende hat die in Ziffer 4 aufgeführten Hinweise zu den Reisezeiten sowie die Hinweise und Obliegenheiten bei Anschlussflügen zu beachten.
19.4. Bei Flugreisen haben sich Reisende ca. 2 Stunden vor dem planmässigen Abflug am Flughafen einzufinden.
19.5. Der Reisende hat sich über die konkreten Rückflugzeiten bis spätestens 24 Std., jedoch frühestens 48 Std. vor planmässiger Rückreise bei der sich aus den Reiseunterlagen ergebenden Agentur vor Ort zu informieren.

20. Unwirksamkeit einer Reisebedingung

Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkung auf den Bestand der übrigen Reisebedingungen.

21. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand von FTI ist Basel. Für den Fall, dass der Vertragspartner von FTI keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. die in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Sitz oder Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Gesetzes der Schweiz verlegt oder ihr Sitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für den Fall, dass es sich bei dem Vertragspartner von FTI um Kaufleute handelt, wird als Gerichtsstand Basel vereinbart.
Druckfehler und Änderungen vorbehalten.
Ihr Vertragspartner: FTI Touristik AG, Postfach 215, 4030 Basel-Airport

Stand: Oktober 2009

Vertragspartner und Ansprechpartner für alle in der Schweiz gebuchten Reisen ist die FTI Touristik AG mit Sitz in Basel. Selbstverständlich garantiert Ihnen aber auch die FTI Frosch Touristik GmbH, München als Konzernmutter die ordnungsgemäße Erbringung der gebuchten Leistung