AGB´s
ZurückLAL Sprachreisen ist ein Unternehmen der FTI Touristik AG. Die Buchung von Reiseleistungen der FTI Touristik AG (im Folgenden FTI) erfolgt auf Grundlage der nachstehenden allgemeinen Reisebedingungen. Sofern Buchungen – telefonisch oder schriftlich oder per Internet – aufgegeben werden, erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit diesen einverstanden.
1. Abschluss des Reisevertrages
Die Anmeldung zu den von Ihnen gewünschten Leistungen erfolgt schriftlich - auch per E-Mail oder Fax - bei FTI oder bei Ihrem Reisebüro. Mit der schriftlichen Bestätigung über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen durch FTI an Sie (unter der von Ihnen angegebenen Anschrift oder EMail-Adresse) oder an Ihr Reisebüro kommt der Reisevertrag zwischen Ihnen und FTI zu Stande.
2. Bezahlung des Reisepreises und Aushändigung der Reiseunterlagen, Rücktritt
Der Reisepreis ist 28 Tage vor Reiseantritt zu
bezahlen. Sämtliche Zahlungen sind unter
Angabe der auf der Buchungsbestätigung/Rechnung
ersichtlichen Vorgangsnummer ausschliesslich
an die dort genannte Kontoverbindung
zu leisten. Massgeblich ist jeweils der Zahlungseingang
bei FTI.
Kurzfristbuchungen: Bei Reiseverträgen, die
weniger als 28 Tage vor Reiseantritt geschlossen
werden, ist der gesamte Reisepreis sofort zur
Zahlung fällig. Etwas anderes gilt, wenn sich FTI
ein Rücktrittsrecht gemäss Ziffer 6 vorbehalten
hat. In diesem Falle ist die Zahlung erst dann
fällig, wenn die Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts
abgelaufen ist und das Rücktrittsrecht
nicht ausgeübt wurde. Nach Zahlungseingang
erfolgt rechtzeitig vor Reiseantritt der Versand
der Reiseunterlagen an Sie bzw. Ihr Reisebüro.
Ab 5 Werktagen vor Reiseantritt ist ein
rechtzeitiger Versand per Post nichtmehr
gewährleistet. Ist wegen verspäteter Zahlung
des Reisepreises eine Hinterlegung der Reiseunterlagen
am Flughafen erforderlich, so erfolgt
eine sofortige Berechnung in Höhe von CHF 26.pro
Person. Gleiches gilt für vom Reisenden zu
vertretende Umstände (wie etwa Verlust der
Reiseunterlagen). Im Fall der nicht fristgerechten
oder vollständigen Zahlung behält sich FTI nach
Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt
vom Reisevertrag zu erklären und Schadensersatz
entsprechend den Stornosätzen nach Ziffer
8 zu verlangen. Die genannten Preise umfassen
die gesetzliche Mehrwertsteuer. FTI ist Teilnehmer
am Garantiefond der Schweizer Branche.
3. Leistungen/Leistungs-/Preisänderung/Nebenabreden
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt
sich aus der Leistungsbeschreibung im Katalog
beziehungsweise aus der Darstellung auf den
veranstaltereigenen Websites im Internet sowie
aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in
der Buchungsbestätigung von FTI. Leistungsbeschreibungen
in Katalogen oder auch Websites
von Leistungsträgern wie Hotels sind für FTI nicht
verbindlich. FTI behält sich das Recht vor, vor
Vertragsschluss eine Änderung der ausgeschriebenen
Leistungen und Preise zu erklären. Eine
Preisanpassung vor Vertragsschluss kann insbesondere
aus Gründen der Erhöhung der Beförderungskosten,
der Abgaben für bestimmte Leistungen,
wie bspw. Hafen- oder Flughafengebühren,
oder einer Änderung der für die betreffende
Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung
der Ausschreibung erfolgen oder wenn
die von Ihnen gewünschte Reise nur durch den
Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung
der Ausschreibung verfügbar ist.
Reisebüros sind nicht berechtigt, Nebenabreden
selbst zu bestätigen. Soweit eine ausdrückliche
Bestätigung auf der Buchungsbestätigung von
FTI nicht erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung
nur als unverbindlicher Wunsch
anzusehen, für dessen Erbringung eine Gewährleistung
nicht übernommen werden kann.
4. Beförderungsleistungen/Anschlussflüge
Bei den mit der Buchungsbestätigung bekannt
gegebenen Reisezeiten für die gebuchten Reisetage
handelt es sich zunächst nur um voraussichtliche
Reisezeiten. Die genauen Reisezeiten
werden mit Übersendung der Reiseunterlagen
bekannt gegeben. Sollten Sie selbst oder sollten
Sie über Ihr Reisebüro noch weitere Anschlussbeförderungen
buchen, so berücksichtigen Sie
diesen Umstand ebenso wie den Umstand, dass
es bei der Beförderung selbst immer zu Verzögerungen
aus vielfachen Gründen kommen kann.
Bei dem heutigen Verkehrsaufkommen, insbesondere
im internationalen Flugverkehr muss
immer mit Flugverspätungen von mehreren
Stunden gerechnet werden. Gegebenenfalls
fragen Sie bitte bei Buchung von Anschlussbeförderungen
erst nach, ob die genauen Zeiten
bereits bekannt sind. Berücksichtigen Sie bei der
Buchung von Anschlussbeförderungen auch
ausreichende Zeitabstände für etwaige Verzögerungen
bei der Beförderung. Empfohlen wird
grundsätzlich eine Tarifwahl, die kostengünstige
Umbuchungen zulässt. Wird ein Flug durch den
Passagier verpasst, so besteht keine weitere
Beförderungspflicht durch FTI.
5. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, Sonstiges
(1) Als Reisender sind Sie für die Einhaltung aller
für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften
selbst verantwortlich. Alle Nachteile,
die sich aus der Nichteinhaltung ergeben, gehen
zu Ihren Lasten, es sei denn, es liegen nicht ausreichende
oder fehlerhafte Informationen von
FTI vor. Soweit die Erteilung von Visa zum
Antritt der Reise erforderlich ist, empfehlen wir,
die Dauer und die Voraussetzungen der Visa
Erteilung bereits vor der Buchung mit dem
zuständigen Konsulat/Botschaft zu klären.
(2) FTI wird Sie über alle bekannten Gesundheitsvorschriften
und empfehlenswerten Prophylaxen
für das jeweilige Zielgebiet unterrichten.
Wir empfehlen darüber hinaus die Kontaktaufnahme
mit Ihrem Arzt bzw. mit einem Tropeninstitut.
(3) Im Falle von altersabhängigen Reisepreisermässigungen
ist für die Einhaltung der Altersgrenze
der Tag des Reisebeginns massgeblich.
(4) Ihr Reisegpäck ist auf den meisten Flügen
auf 20kg beschränkt Für Handgepäck gelten
besondere Vorschriften. Es gelten die Bedingungen
der jeweiligen Fluggesellschaft.
6. Mindestteilnehmerzahlen
Bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung festgesetzten Mindestteilnehmerzahl ist FTI berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt kann spätestens bis 2 Wochen vor Antritt der Reise erklärt werden. Bereits geleistete Zahlungen werden den Kunden rückerstattet, sofern sie nicht von einem Ersatzangebot Gebrauch machen.
7. Ersatzperson/Namensänderung
FTI berechnet CHF 100 pro Person (max. CHF 200 pro Buchung), wenn der Kunde von den gesetzlichen Möglichkeiten Gebrauch macht und eine Ersatzperson benennt und er selbst die Reise nicht antreten kann. Soweit durch den Personenwechsel weitere Kosten seitens der Leistungsträger (z.B. Tikketausstellungsgebühren) anfallen, werden diese gesondert belastet. Eine erforderlich werdende Namensänderung wird mit einer Gebühr von 100 CHF pro Person, maximal 200 CHF pro Buchung, berechnet (zzgl. allfällige Spesen für die Annullation von Linienflugscheinen).
8. Rücktritt/Umbuchung
Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn
vom Vertrag zurückzutreten. Massgeblich
ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung
bei FTI. Die Erklärung durch eingeschriebenen
Brief/Rückschein wird empfohlen. Bei einem
Rücktritt hat FTI Anspruch auf eine angemessene
Entschädigung. Massgeblich für die Berechnung
der Entschädigung ist der Zeitpunkt des Beginns
der ersten vertraglichen Leistung. Dieser Zeitpunkt
gilt auch für alle weiteren Leistungen als Reiseantrittsdatum.
Es gelten folgende Regelungen:
Pauschalreise mit oder ohne (eingeschlossenen)
Flug/Nur-Hotel/Nurflugtickets im Charterbereich/Rundreisen/Transfer
sowie Landarrangement
mit oder ohne (eingeschlossenen) Flug
und sonstige Zielgebietsleistungen:
• bis einschliesslich 30 Tage vor Reiseantritt:
Bearbeitungsgebühr CHF 100 p. P.
(max. CHF 200) + 20% des Reisepreises
• bis 29–15 Tage vor Reiseantritt:
Bearbeitungsgebühr CHF 100 p. P.
(max. CHF 200) + 30% des Reisepreises
• bis 14–8 Tage vor Reiseantritt:
Bearbeitungsgebühr CHF 100 p. P.
(max. CHF 200) + 50% des Reisepreises
• bis 7–1 Tage vor Reiseantritt:
Bearbeitungsgebühr CHF 100 p. P.
(max. CHF 200) + 80% des Reisepreises
Ab Reiseantritt/Abreisetag 100%
Mietwagen
• bis Reiseantritt CHF 100 pro Mietwagen
• ab Reiseantritt ist ein Rücktritt nicht mehr
möglich.
Diese Regelung gilt nur bei Stornierungen von
Mietwagen, nicht aber bei Stornierungen kombinierter
Reisen oder bei Stornierungen von
Geländefahrzeugen, Campern oder Wohnmobilen.
Für diese gelten die oben genannten pauschalierten
Stornosätze. Linienflüge, Pauschalreisen
mit Linienflügen, Interkontinentalflüge
und innerstaatliche Flüge im Zielgebiet:
Die in Abhängigkeit des von Ihnen gewählten
Fluges und Tarifes anwendbaren Konditionen
der Fluggesellschaft werden Ihnen jeweils vor
Buchung des ausgewählten Flugtarifes von der
Buchungsstelle mitgeteilt. Buchungen einer
Pauschalreise mit Linienflug unterliegen nicht
den pauschalierten Stornosätzen, sondern müssen
im Einzelfall konkret abgerechnet werden.
Es gelten die Bedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft
u. Tarifklasse.
Bahnreisen/Schiffsreisen/Sonstige Einzelleistungen:
Es gelten die gesonderten Stornobedingungen
unserer Leistungsträger.
Gebuchte Einzelleistungen wie z.B. Konzert-,
Opern-, Theater-, Ballkarten, Verkehrsmitteltickets/-pässe
(bspw. U-Bahn, Zug, Bus), Fährtickets,
Skipässe, Stadtrundfahrten, Eintrittskarten
für Museen und Einzeltransfers unterfallen
nicht den pauschalierten Stornosätzen, sondern
müssen im Einzelfall abgerechnet werden,
wobei oftmals Stornokosten in Höhe von bis zu
100% entstehen können.
Hochzeitspakete: Es gelten die gesonderten
Stornobedingungen Die Sie den jeweiligen Lesitungsbeschreibungen
Entnehmen können.
Der Kunde hat grundsätzlich die Möglichkeit
nachzuweisen, dass der FTI kein oder ein geringerer
Schaden entstanden ist. In diesen Fällen
erfolgt dann die Berechnung der Entschädigung
im Einzelfall. Bei Nichtantritt der Reise oder bei
Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen
bleibt der Anspruch auf Zahlung des gesamten
Reisepreises erhalten. Grundsätzlich wird sich
FTI bei den Leistungsträgern bemühen, ersparte
Aufwendungen für die Nichtinanspruchnahme
der Leistung zu erhalten. Soweit solche ersparten
Aufwendungen an FTI erstattet werden,
wird FTI diese auch an den Kunden erstatten.
Wir empfehlen den Abschluss einer Annullationskosten-Versicherung
welche die Stornogebühren
im Rahmen der Versicherungsbedingungen
übernehmen kann. Werden auf Wunsch des
Kunden nach der Buchung der Reise für einen
Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches
der Reiseausschreibung liegt, Änderungen
hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels
oder der Unterkunft bis 30 Tage vor Reiseantritt
vorgenommen (Umbuchung), berechnet FTI
CHF 100 p. P. (max. CHF 200). Nach diesem Zeitpunkt
können Umbuchungswünsche der Kunden,
sofern dies überhaupt noch möglich ist,
nur nach Rücktritt vom Reisevertrag mit den
daraus gem. obiger Stornotabelle resultierenden
Kosten und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt
werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen,
die nur geringfügige Kosten verursachen.
Bei Reservierungsänderung von Linienflügen
nach Ticketausstellung (Papierticket oder
ETix) fällt generell eine Gebühr von min. CHF
600 p. P. an. Bereits ausgestellte Papiertickets
müssen im Original an FTI (Abteilung Flugdisposition
Charter) zurückgeschickt werden. Anderenfalls
ist der komplette Flugpreis inkl. Bearbeitungsgebühr
zu entrichten.
9. Mietwagenbuchungen
Soweit Sie im Zusammenhang mit anderen Leistungen auch einen Mietwagen buchen, beachten Sie bitte die im Katalog driveFTI abgedruckten beziehungsweise die im Internet für "driveFTI" hinterlegten Vermittlungsbedingungen Im Übrigen verweisen wir auch auf die im driveFTI Katalog Ausgeschriebene Rubrik "Das Wichtigste zur Anmietung in aller Kürze" und auf die allgemeinen Hinweise zu Einwegmieten, Fahrbeschränkungen, den erforderlichen Dokumenten, zum Grenzverkehr, den inkludierten Leistungen, den Versicherungsleistungen und den Zusatzversicherungen.
10. Gewährleistung, Abhilfe, Kündigung, Verjährung
Weisen die Reiseleistungen aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene Kontaktperson, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige bei dieser Kontaktperson nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) geltend machen können. Eine Kündigung des Reisevertrages durch Sie ist erst dann möglich, wenn Sie FTI eine angemessene Frist für die Abhilfeleistung gesetzt haben, es sei denn, die Abhilfe ist unmöglich oder wird von FTI verweigert oder wenn die sofortige Kündigung des Reisevertrages durch ein besonderes Interesse von Ihnen gerechtfertigt wird. Unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen Sie binnen einer Frist von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz direkt bei FTI geltend machen. Schriftform wird empfohlen. Sonstige Ansprüche, die der Haftungsbeschränkung nach Ziffer 12 unterliegen, verjähren nach einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
11. Leistungsänderungen
Sofern unvorhergesehene Umstände es erforderlich machen, einzelne Leistungen des Reisevertrags abzuändern, so entstehen daraus keine Ansprüche FTI gegenüber, wenn die tatsächlich erbrachten Leistungen in angemessener Weise und vergleichbarer Qualität erbracht werden. Dies gilt insbesondere, wenn der Gesamtcharakter der Reise nicht von gänzlich anderer Natur ist als vorgesehen. Insofern hat der Kunde kein Rücktrittsrecht. Soweit solche Änderungen in Ausnahmefällen erforderlich sein sollten, so wird FTI und gegebenenfalls seine Vertreter und Leistungsträger vor Ort bestrebt sein, eine angemessene Ersatzlösung zu suchen. Hiervon umfasst sind insbesondere zumutbare Änderungen von Flugleistungen.
12. Haftungsbeschränkung
Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von FTI herbeigeführt worden ist bzw. der FTI allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den zweifachen Reisepreis beschränkt. Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben unberührt.
13. Abtretungsverbot
Die Abtretung von Ansprüchen aus und im Zusammenhang mit dem Reisevertrag ist ausgeschlossen, es sei denn, der Abtretungsempfänger hat durch gesonderte Unterschrift bei der Buchung erklärt, auch für die vertraglichen Verpflichtungen derjenigen Personen selbst einzustehen, die die Rechte aus dem Reisevertrag an ihn abgetreten haben.
14. Änderungen vor Ort
Sollten Sie Ihren Ferienplan vor Ort ändern und
hierdurch bestimmte, bei uns gebuchte Leistungen
nicht in Anspruch nehmen, so informieren
Sie bitte unverzüglich Ihre Reiseleitung, oder
setzen sie sich mit der Ihnen bekannt gegebenen
Agentur in Verbindung. Dadurch kann ggf.
zumindest ein Teil des von Ihnen für diese Leistungen
aufgewendeten Reisepreises rückerstattet
werden. Bitte beachten Sie, dass in all diesen
Fällen immer nur das von uns erstattet werden
kann, was uns von dem jeweiligen Leistungsträger
durch die Nichtinanspruchnahme der Leistungen
nicht in Rechnung gestellt wurde.
Sofern oben bezeichnete Änderungen vorgenommen
werden und sich die Reiseleistung vor
Ort dadurch verteuert, wird die Differenz zu
dem gezahlten Reisepreis dort für die Kunden
sofort fällig.
15. Reiseversicherungen
In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Krankenund Unfallversicherung. Soweit FTI oder Ihr Reisebüro Reiseversicherungen anbieten, handelt es sich diesbezüglich nur um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschliesslich zwischen dem Kunden und dem angegebenen Reiseversicherer zustande. Ansprüche können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden. Die Versicherungsbedingungen und Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag wollen Sie bitte beachten. Die Prämien für Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises und sind mit Abschluss der Versicherung sofort zur Zahlung fällig. Von Versicherungsverträgen kann auch nicht zurückgetreten werden.
16. Flugzeiten
Soweit FTI vor Übersendung der Flugtickets Flugzeiten bekannt gibt, steht dies unter dem Vorbehalt der Änderung seitens der Fluggesellschaft. Für Flugverspätungen und Verzögerungen haftet FTI nicht, soweit diese nicht auf ein Verschulden der FTI zurückzuführen sind, auch wenn die Fluggesellschaft ihre Haftung insoweit wirksam ausgeschlossen hat. Werden wegen einer infolge Flugzeitenänderung verspäteten Ankunft am Reiseziel gebuchte Verpflegungsleistungen (insbesondere das erste Abendessen) nicht mehr, oder nur eingeschränkt, durch das Hotel erbracht, so entstehen dadurch keine etwaigen Rückerstattungsforderungen gegenüber FTI. Sofern die vorgesehene Ankunftszeit im Hotel infolge eines Nachtfluges deutlich nach den angegebenen Essenszeiten des Hotels liegt, so entsteht kein Rückerstattungsanspruch im Hinblick auf die versäumte Mahlzeit.
17. Preiserhöhungen
FTI behält sich vor, die ausgeschriebenen und anlässlich der Buchung bestätigten Preise im Falle eines Anstiegs der Beförderungskosten, einschliesslich der Treibstoffkosten, Landegebühren, Hafengebühren und vergleichbare Gebühren auf Flughäfen oder wechselkursbedingte Preissteigerungen bis zu einer Frist von 3 Wochen vor Reiseantritt zu erhöhen. Der Reisende wird im Falle einer Änderung unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Im Falle einer Preiserhöhung um mehr als 10 % ist der Kunde berechtigt kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten.
18. Hinweis zur Haftungsbeschränkung im internationalen Luftverkehr
Die Haftung bei Beförderungen im internationalen Luftverkehr unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der Zerstörung, des Verlustes oder der Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des Warschauer Abkommens oder des Montrealer Übereinkommens. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie im Internet unter www.fti.ch unter "Service" bei "Kundeninfo".
19. Mitwirkungspflichten des Reisenden
19.1 Die Angaben und Daten - insbesondere die
Richtigkeit der persönlichen Daten - der BuchungsBestätigung
sind unverzüglich nach Zugang zu
prüfen und eventuelle Abweichungen zur Reisebuchung
oder Unrichtigkeiten FTI zu melden.
19.2. Der Reisende hat die nach vollständiger
Bezahlung zugehenden Reisedokumente auf
deren Vollständigkeit zu prüfen. Sollten dem
Reisenden bis spätestens 1 Woche vor Abreise
die Reiseunterlagen wie etwa Flugtickets oder
Hotelvoucher wider Erwarten nicht oder nur
unvollständig oder abweichend zur Buchungsbestätigung
vorliegen, so hat er sich unverzüglich
mit FTI in Verbindung zu setzen.
19.3. Der Reisende hat die in Ziffer 4 aufgeführten
Hinweise zu den Reisezeiten sowie die Hinweise
und Obliegenheiten bei Anschlussflügen
zu beachten.
19.4. Bei Flugreisen haben sich Reisende ca. 2
Stunden vor dem planmässigen Abflug am Flughafen
einzufinden.
19.5. Der Reisende hat sich über die konkreten
Rückflugzeiten bis spätestens 24 Std., jedoch
frühestens 48 Std. vor planmässiger Rückreise
bei der sich aus den Reiseunterlagen ergebenden
Agentur vor Ort zu informieren.
20. Unwirksamkeit einer Reisebedingung
Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkung auf den Bestand der übrigen Reisebedingungen.
21. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand von FTI ist Basel. Für den Fall,
dass der Vertragspartner von FTI keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat bzw. die in
Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss
ihren Sitz oder Aufenthaltsort aus dem
Geltungsbereich des Gesetzes der Schweiz verlegt
oder ihr Sitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist,
sowie für den Fall, dass es sich bei dem Vertragspartner
von FTI um Kaufleute handelt, wird
als Gerichtsstand Basel vereinbart.
Druckfehler und Änderungen vorbehalten.
Ihr Vertragspartner: FTI Touristik AG, Postfach
215, 4030 Basel-Airport
Stand: Oktober 2009
Vertragspartner und Ansprechpartner für alle in
der Schweiz gebuchten Reisen ist die FTI Touristik
AG mit Sitz in Basel. Selbstverständlich garantiert
Ihnen aber auch die FTI Frosch Touristik
GmbH, München als Konzernmutter die ordnungsgemäße
Erbringung der gebuchten Leistung

